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Forderungseinzug / Inkasso

Ein effektives Forderungsmanagement hat für die meisten Unternehmen eine stetig größere Bedeutung. Hohe Außenstände sind nicht nur lästig, sie gefährden auch schnell die Liquidität. Sofern Sie daher offene Forderungen haben, kann ich für Sie deren Einzug übernehmen.

Je nach Absprache kann zunächst ein außergerichtliches Inkasso sinnvoll sein. Ein anwaltliches Mahnschreiben mit Fristsetzung veranlasst den säumigen Schuldner häufig bereits zur Zahlung der offenen Rechnung.

Sollte es nicht gelingen, den Schuldner durch ein außergerichtliches Tätigwerden zur Zahlung zu veranlassen, folgt ein gerichtliches Mahnverfahren. Dieses online bei Gericht durchführbare Verfahren ist eine Möglichkeit, um schnell und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Dem vorausgehend sollte natürlich die Bonität des Schuldners geprüft werden, was ich ebenfalls für Sie übernehmen kann. So wird vermieden, dass durch ein gerichtliches Verfahren unnötige Kosten verursacht werden, die auf absehbare Zeit nicht betreibbar sind und Ihre offenen Forderungen nur weiter erhöhen würden.

Sobald im gerichtlichen Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, kann hieraus die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, z.B. die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, die Kontenpfändung, die Lohnpfändung oder die Verpflichtung des Schuldners zur Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung.

Gelegentlich ist es auch sinnvoll, mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung oder sonstige vergleichsweise Regelung zu treffen.

Selbstverständlich werden alle Maßnahmen eng mit Ihnen abgestimmt.

Anders als ein Inkassounternehmen kann ich dabei sämtliche erforderliche Tätigkeiten aus einer Hand anbieten. So kann ich für Sie auch die rechtliche Prüfung der Forderung und der Einwendungen des Schuldners übernehmen und Sie auch in einem eventuell notwendig werdenden, streitigen Klageverfahren vor Gericht vertreten.

Die Ihnen Kosten für den anwaltlichen Forderungseinzug entstehenden Kosten hat der Schuldner zu erstatten. Die gesetzlichen Gebühren des Anwalts werden daher ebenso wie Zinsen, Gerichtsgebühren usw. beim Forderungseinzug sofort mit geltend gemacht und tituliert.

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